Ratgeber · Pflichten & Fristen

Pflichtunterweisungen & Nachweise
in der Arztpraxis

Arbeitsschutz jährlich, Ersthelfende alle zwei Jahre, Strahlenschutz alle fünf – und alles je Person nachweisbar. Kaum ein Thema ist so verteilt dokumentiert und kippt so leise wie Unterweisungen und Pflichtnachweise. Diese Übersicht bringt die wichtigsten Fristen an einen Ort.

Ratgeber-BeitragStand: Juli 2026Björn Knickrehm, PraxisKompetenzLesezeit ca. 8 Min.
Übersicht

Die wichtigsten Unterweisungen und Nachweise im Überblick

Was in nahezu jeder Praxis anfällt – mit Rechtsgrundlage und üblichem Turnus. Je nach Leistungsspektrum und Bundesland kommen weitere Pflichten hinzu.

Unterweisung / NachweisGrundlageTurnus
Arbeitsschutz-Unterweisung (inkl. Gefahrstoffe, Biostoffe)ArbSchG § 12 u. a.jährlich
Datenschutz-Unterweisung & Verpflichtung des PersonalsDSGVO / BDSGjährlich etabliert
AGG-UnterweisungAGGjährlich etabliert
Ersthelfende – Fortbildung + Quote im TeamDGUV Vorschrift 1alle 2 Jahre
Brandschutzhelfende (Richtwert ~5 % des Teams)ASR A2.2Quote + Auffrischung
Hygiene- / Sterilgut-SachkundeMPBetreibV § 8, Landesrechteinmalig + Auffrischung
Geräte-Ersteinweisung je Anwenderin/AnwenderMPBetreibV § 4je Gerät & Person
Strahlenschutz-Aktualisierung (nur bei Bildgebung)StrlSchG / StrlSchValle 5 Jahre
CME-Fortbildung Ärztinnen/Ärzte (250 Punkte)§ 95d SGB V5-Jahres-Zeitraum
IT-Sicherheit: Anforderungen & Schulung§ 75b SGB V (KBV-Richtlinie)jährlich, nach Praxisgröße

Ohne Anspruch auf Vollständigkeit; landesrechtliche Besonderheiten und weitere Pflichten je nach Leistungsspektrum möglich. Keine Rechtsberatung. Stand: Juli 2026.

Woran es scheitert

Drei typische Stolpersteine

Die Pflichten sind bekannt – das Problem ist selten das Wissen, sondern das stille Kippen der Fristen im Alltag.

Fristen kippen leise

Der Ersthelfer-Schein läuft nach zwei Jahren ab – ohne dass es jemand merkt. Auffällig wird es erst, wenn der Nachweis gebraucht wird.

👥

Quoten wandern mit Personen

Ersthelfende und Brandschutzhelfende sind Quoten, keine Einzelnachweise: Verlässt die eine ausgebildete Person die Praxis, ist die Quote weg – am Tag des Austritts.

🗂️

Nachweis da, aber unauffindbar

Die Bescheinigung existiert – im Ordner, im Postfach, in der Schublade. Im Audit oder bei der Begehung beginnt die Suche.

Anleitung

In drei Schritten zu verlässlicher Ordnung

Auch ohne Software lässt sich das Thema in den Griff bekommen – wenn drei Dinge konsequent zusammenkommen.

1

Inventur machen

Alle Nachweise je Person an einem Ort sammeln – mit Ausstellungsdatum. Die Tabelle oben ist die Checkliste, was vorhanden sein sollte.

2

Fristen & Zuständigkeit festlegen

Je Nachweis das Ablaufdatum notieren und eine Person benennen, die die Erneuerung anstößt – Quoten (Ersthelfende, Brandschutz) zusätzlich als Teamgröße im Blick behalten.

3

Rechtzeitig erinnern

Die Erinnerung muss vor dem Ablauf kommen – mit genug Vorlauf für Kursanmeldung und Termin. Ein Kalendereintrag ist das Minimum, eine automatische Erinnerung das Ziel.

Mit System statt Ordner

Wenn keine Frist mehr leise kippen soll

In der PraxisKompetenz-Plattform liegen alle Pflichtnachweise je Person an einem Ort – mit Ablaufdatum und rechtzeitiger Erinnerung, bevor eine Frist läuft. Quoten wie Ersthelfende oder Brandschutzhelfende werden mit dem Team mitgerechnet: Verlässt eine ausgebildete Person die Praxis, wird die Lücke sofort sichtbar.

Und weil die Nachweise mit Aufgaben und Kompetenzen verknüpft sind, entsteht nebenbei das, was im Audit gebraucht wird: eine auskunftsfähige Übersicht statt einer Suche durch Ordner.

So funktioniert die Plattform →
Nachweise mit Frist
Ersthelferin · S. Berger
läuft in 6 Wochen ab
Arbeitsschutz-Unterweisung · Team
fällig im Oktober
Strahlenschutz · Dr. Wille
gültig bis 2029

Beispielhafte Darstellung.

Einordnung

Die sechs Pflichtgruppen im Detail

Die Tabelle oben zeigt das Was und Wie oft. Hier steht, worauf es je Gruppe inhaltlich ankommt – und woran der Nachweis in der Praxis typischerweise hängt.

🛡️

Arbeitsschutz & Gefahrstoffe

ArbSchG § 12 · DGUV Vorschrift 1 § 4

Die allgemeine Unterweisung zur Arbeitssicherheit gehört in jede Praxis: bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich und darüber hinaus mindestens einmal jährlich. Inhaltlich gehören Gefahrstoffe wie Desinfektions- und Reinigungsmittel dazu, der Umgang mit Biostoffen und der Schutz vor Nadelstichverletzungen. Nachweisbar wird sie erst durch die Dokumentation: Datum, Themen, Teilnehmende, Unterschrift.

🚑

Erste Hilfe & Brandschutz

DGUV Vorschrift 1 · ASR A2.2

Diese beiden Pflichten sind Quoten, keine Einzelnachweise. In kleinen Praxen genügt in der Regel eine ersthelfende Person; ab etwa 20 gleichzeitig anwesenden Beschäftigten ist ein prozentualer Anteil vorgesehen, die Fortbildung steht alle zwei Jahre an. Für Brandschutzhelfende nennt die ASR A2.2 einen Richtwert von rund fünf Prozent. Verlässt eine ausgebildete Person die Praxis, ist die Quote am selben Tag betroffen.

🧼

Hygiene & Infektionsschutz

IfSG § 36 · MPBetreibV · Masernschutzgesetz

Der Hygieneplan ist die Grundlage – er muss vorliegen, gelebt und regelmäßig besprochen werden. Dazu kommen die Sachkunde für die Aufbereitung von Medizinprodukten, je nach Landesrecht und Leistungsspektrum die Bestellung hygienebeauftragter Personen sowie der Nachweis der Masernimmunität für nach 1970 geborene Beschäftigte.

🩺

Medizinprodukte & Geräte

MPBetreibV § 4

Jede Person, die ein Gerät bedient, braucht eine dokumentierte Einweisung – je Gerät und je Person. Das betrifft nicht nur CTG oder AED, sondern ebenso Autoklav, EKG oder Sonografie. Eine neue Kollegin ist für ein Gerät folglich erst dann einsatzfähig, wenn die Einweisung erfolgt und schriftlich festgehalten ist.

☢️

Strahlenschutz

StrlSchG · StrlSchV

Relevant, sobald in der Praxis Röntgen oder andere Bildgebung mit ionisierender Strahlung betrieben wird. Dann müssen Fachkunde beziehungsweise Kenntnisse alle fünf Jahre aktualisiert werden, zusätzlich sind regelmäßige Unterweisungen der beteiligten Personen vorgesehen. Läuft die Aktualisierung ab, ruht faktisch die Berechtigung – mitten im laufenden Betrieb.

🔒

Datenschutz & IT-Sicherheit

DSGVO / BDSG · § 75b SGB V

Beschäftigte sind auf die Vertraulichkeit zu verpflichten und regelmäßig zu schulen; ein jährlicher Turnus hat sich etabliert. Die IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 75b SGB V stellt zusätzliche Anforderungen, deren Umfang mit der Praxisgröße wächst. Beides ist im QM-Audit und bei einer aufsichtsbehördlichen Nachfrage nachweispflichtig.

Verantwortung

Delegieren ist möglich – abgeben nicht

Adressat der meisten Pflichten ist der Arbeitgeber: die Praxisinhaberin oder der Praxisinhaber, in der Berufsausübungsgemeinschaft die Gesellschafter. Einzelne Aufgaben lassen sich übertragen, etwa an die Praxismanagerin oder eine hygienebeauftragte Medizinische Fachangestellte. Die Verantwortung für Auswahl, Ausstattung und Kontrolle bleibt jedoch bei der Leitung.

Das ist keine Formalie. Fehlt nach einem Vorfall die dokumentierte Unterweisung, steht die Frage der Organisationspflicht im Raum – gegenüber der Berufsgenossenschaft ebenso wie gegenüber der Haftpflichtversicherung.

Bei Delegation schriftlich festhalten
Wer übernimmt welche Aufgabe – namentlich
Mit welchen Befugnissen und welchem Budget
In welchem Turnus zurückgemeldet wird
Wer vertritt, wenn diese Person ausfällt
Praxis-Check

Was bei einer Begehung tatsächlich gefragt wird

Ob Berufsgenossenschaft, Gewerbeaufsicht, Gesundheitsamt oder internes QM-Audit – die Fragen ähneln sich. Und nicht die Existenz eines Ordners entscheidet, sondern die Auskunftsfähigkeit innerhalb weniger Minuten.

Zeigen Sie mir die letzte Arbeitsschutz-Unterweisung – mit Teilnehmerliste.
Wie viele ersthelfende Personen haben Sie aktuell, und wann laufen die Nachweise ab?
Wer ist in dieses Gerät eingewiesen?
Wann wurde das Team zuletzt zum Datenschutz geschult?
Wer vertritt die hygienebeauftragte Person im Urlaub?

Wer auf alle fünf Fragen ohne Suchen antworten kann, hat das Thema im Griff. Wer bei zwei davon ins Grübeln kommt, hat keine Wissenslücke – sondern eine Ablagelücke.

Häufige Fragen

Pflichtunterweisungen – kurz beantwortet

Wie oft muss die Arbeitsschutz-Unterweisung stattfinden?

Bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich sowie bei neuen Geräten oder Arbeitsstoffen – und darüber hinaus mindestens einmal jährlich. Für Jugendliche ist ein kürzerer Turnus vorgesehen. Nachweisbar wird die Unterweisung erst durch ihre Dokumentation mit Datum, Themen, Teilnehmenden und Unterschrift.

Reicht eine Sammelunterweisung für das ganze Team?

Eine gemeinsame Grundunterweisung ist zulässig und im Praxisalltag sinnvoll. Sie muss aber arbeitsplatzbezogen sein: Wer am Autoklav arbeitet, braucht andere Inhalte als die Anmeldung. Bewährt hat sich eine gemeinsame Basis plus kurze individuelle Ergänzungen – und beides getrennt dokumentiert.

Wie viele ersthelfende Personen braucht eine Arztpraxis?

In kleinen Praxen genügt in der Regel eine ausgebildete Person. Ab etwa 20 gleichzeitig anwesenden Beschäftigten sieht die DGUV Vorschrift 1 einen prozentualen Anteil vor. Wichtig ist der Blick auf die tatsächliche Anwesenheit: Urlaub, Teilzeit und wechselnde Dienste können die Quote faktisch unterschreiten, obwohl sie auf dem Papier stimmt.

Wie lange müssen die Nachweise aufbewahrt werden?

Für Unterweisungsnachweise gibt es keine einheitliche Frist. Als praktikabel gilt, sie mindestens bis zur übernächsten Unterweisung vorzuhalten; verbreitet sind drei bis fünf Jahre. Für einzelne Bereiche – etwa Strahlenschutz oder arbeitsmedizinische Vorsorge – gelten deutlich längere, eigene Fristen. Im Zweifel entscheidet die jeweilige Fachvorschrift, nicht die allgemeine Regel.

Wer haftet, wenn eine Unterweisung fehlt?

Adressat der Pflichten ist der Arbeitgeber, also die Praxisinhaberin oder der Praxisinhaber. Aufgaben lassen sich delegieren, die Organisations- und Kontrollpflicht bleibt jedoch bei der Praxisleitung. Kommt es zu einem Arbeitsunfall und lässt sich die Unterweisung nicht belegen, kann das Folgen für die Regressfrage gegenüber der Berufsgenossenschaft und für den Versicherungsschutz haben.

Wie behält man die Fristen ohne Software im Blick?

Mit einer einzigen Liste, in der je Person und je Nachweis das Ablaufdatum steht – und je Zeile eine verantwortliche Person. Entscheidend ist die Vorwarnzeit: Eine Erinnerung am Ablauftag kommt zu spät, weil Kursplätze Vorlauf brauchen. Sechs bis acht Wochen sind ein guter Richtwert.

Orientierung für den Praxisalltag, keine Rechtsberatung. Landesrechtliche Besonderheiten und weitere Pflichten je nach Leistungsspektrum sind möglich. Stand: Juli 2026.

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