Ratgeber · Pflichten & Fristen

Pflichtunterweisungen & Nachweise
in der Arztpraxis

Arbeitsschutz jährlich, Ersthelfende alle zwei Jahre, Strahlenschutz alle fünf – und alles je Person nachweisbar. Kaum ein Thema ist so verteilt dokumentiert und kippt so leise wie Unterweisungen und Pflichtnachweise. Diese Übersicht bringt die wichtigsten Fristen an einen Ort.

Übersicht

Die wichtigsten Unterweisungen und Nachweise im Überblick

Was in nahezu jeder Praxis anfällt – mit Rechtsgrundlage und üblichem Turnus. Je nach Leistungsspektrum und Bundesland kommen weitere Pflichten hinzu.

Unterweisung / NachweisGrundlageTurnus
Arbeitsschutz-Unterweisung (inkl. Gefahrstoffe, Biostoffe)ArbSchG § 12 u. a.jährlich
Datenschutz-Unterweisung & Verpflichtung des PersonalsDSGVO / BDSGjährlich etabliert
AGG-UnterweisungAGGjährlich etabliert
Ersthelfende – Fortbildung + Quote im TeamDGUV Vorschrift 1alle 2 Jahre
Brandschutzhelfende (Richtwert ~5 % des Teams)ASR A2.2Quote + Auffrischung
Hygiene- / Sterilgut-SachkundeMPBetreibV § 8, Landesrechteinmalig + Auffrischung
Geräte-Ersteinweisung je Anwenderin/AnwenderMPBetreibV § 4je Gerät & Person
Strahlenschutz-Aktualisierung (nur bei Bildgebung)StrlSchG / StrlSchValle 5 Jahre
CME-Fortbildung Ärztinnen/Ärzte (250 Punkte)§ 95d SGB V5-Jahres-Zeitraum
IT-Sicherheit: Anforderungen & Schulung§ 75b SGB V (KBV-Richtlinie)jährlich, nach Praxisgröße

Ohne Anspruch auf Vollständigkeit; landesrechtliche Besonderheiten und weitere Pflichten je nach Leistungsspektrum möglich. Keine Rechtsberatung. Stand: Juli 2026.

Woran es scheitert

Drei typische Stolperfallen

Die Pflichten sind bekannt – das Problem ist selten das Wissen, sondern das stille Kippen der Fristen im Alltag.

Fristen kippen leise

Der Ersthelfer-Schein läuft nach zwei Jahren ab – ohne dass es jemand merkt. Auffällig wird es erst, wenn der Nachweis gebraucht wird.

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Quoten wandern mit Personen

Ersthelfende und Brandschutzhelfende sind Quoten, keine Einzelnachweise: Verlässt die eine ausgebildete Person die Praxis, ist die Quote weg – am Tag des Austritts.

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Nachweis da, aber unauffindbar

Die Bescheinigung existiert – im Ordner, im Postfach, in der Schublade. Im Audit oder bei der Begehung beginnt die Suche.

Anleitung

In drei Schritten zu verlässlicher Ordnung

Auch ohne Software lässt sich das Thema in den Griff bekommen – wenn drei Dinge konsequent zusammenkommen.

1

Inventur machen

Alle Nachweise je Person an einem Ort sammeln – mit Ausstellungsdatum. Die Tabelle oben ist die Checkliste, was vorhanden sein sollte.

2

Fristen & Zuständigkeit festlegen

Je Nachweis das Ablaufdatum notieren und eine Person benennen, die die Erneuerung anstößt – Quoten (Ersthelfende, Brandschutz) zusätzlich als Teamgröße im Blick behalten.

3

Rechtzeitig erinnern

Die Erinnerung muss vor dem Ablauf kommen – mit genug Vorlauf für Kursanmeldung und Termin. Ein Kalendereintrag ist das Minimum, eine automatische Erinnerung das Ziel.

Mit System statt Ordner

Wenn keine Frist mehr leise kippen soll

In der PraxisKompetenz-Plattform liegen alle Pflichtnachweise je Person an einem Ort – mit Ablaufdatum und rechtzeitiger Erinnerung, bevor eine Frist läuft. Quoten wie Ersthelfende oder Brandschutzhelfende werden mit dem Team mitgerechnet: Verlässt eine ausgebildete Person die Praxis, wird die Lücke sofort sichtbar.

Und weil die Nachweise mit Aufgaben und Kompetenzen verknüpft sind, entsteht nebenbei das, was im Audit gebraucht wird: eine auskunftsfähige Übersicht statt einer Suche durch Ordner.

So funktioniert die Plattform →
Nachweise mit Frist
Ersthelferin · S. Berger
läuft in 6 Wochen ab
Arbeitsschutz-Unterweisung · Team
fällig im Oktober
Strahlenschutz · Dr. Wille
gültig bis 2029

Beispielhafte Darstellung.

Welche Frist läuft bei Ihnen als Nächstes ab?

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